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A >

Anerkannte Regeln der Technik: Konsens der Fachwelt zu Fragen der Sicherheit von technischen Einrichtungen (z.B. VDE-Bestimmungen).

B >

Befundschein: Prüfbescheinigung mit eventueller Mängelliste (VdS 2229).

Besichtigen: Nach den VDE-Bestimmungen die erste Stufe einer Prüfung.

Beweisfeststellung: Nach Unfällen werden oft Gutachter zur Klärung von Sachverhalten herangezogen.

Brandschau: Behördliche Begehung von Gebäuden zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes.

C >

D >

Dauerexposition: Bei Grenzwertempfehlungen für elektromagnetische Felder wird zwischen beruflich exponierten und dauerexponierten Personen unterschieden. So wurden zum Zwecke der Vorsorge z.B. in der 26. BimSchV Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen in der Nähe von besonders schutzbedürftigen Bereichen wie Wohnungen, Kindergärten usw. bei Dauerexposition festgelegt, die weder kurzzeitig noch kleinräumig überschritten werden dürfen.

E >

E-Check:   Von der ArGe Medien im ZVEH 1996 eingeführte Produktbezeichnung für  Prüfungen von Elektroinstallationen und Geräten durch Errichterfirmen  (Innungsfachbetriebe).

Elektroschutz: Gelegentlich gebrauchter umgangssprachlicher Ausdruck für Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen und Geräten.

F >

 Flicker: Von Spannungsschwankungen verursachte Leuchtdichteschwankungen von Lampen vermitteln den Eindruck von unsteten visuellen Empfindungen, die auf Menschen z.T. lästig oder beunruhigend wirken.

 Funktionserhalt: Gewährleistung, daß bei Brandeinwirkung für eine vereinbarte Zeit keine Funktionsunterbrechung oder kein Kurzschluß in einer elektrischen Anlage erfolgt.

G >

 Gerätesicherheitsgesetz: Das Gesetz über technische Arbeitsmittel gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel, das gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Letzter Stand: 11. Mai 2001.

H >

H: Kurzzeichen für die magnetische Feldstärke [A/m].

I >

Isolationsmessung: Klassische Prüfmethode zur Feststellung, ob Fehlerströme fließen können.

J >

K >

Kabelschott: Vorrichtung verhindert die Brandausbreitung durch Wände und Decken über eine Kabeltrasse.

Konformitätserklärung: Für das Inverkehrbringen von Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum gelten die ”EG-Richtlinien”. Der Hersteller oder Importeur erklärt, daß das Produkt (Erzeugnis) alle Gemeinschaftskriterien erfüllt. Diese Produkt wird mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

L >

Landesbauordnung (Baden-Württemberg): Da das Baurecht Ländersache ist, geben die Bundesländer eigene Bauordnungen heraus, die für bauliche Anlagen und Bauprodukte gelten. Letzter Stand: 19. Dezember 2000

Leitungsschott: Siehe Kabelschott

  Luxmeter: Bezeichnung für Beleuchtungsstärkemeßgeräte.

M >

Maschinenrichtlinie: Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen. Dort steht der Satz: Eine elektrisch angetriebene Maschine muß so konzipiert, gebaut und ausgerüstet sein, daß alle Gefahren aufgrund von Elektrizität vermieden werden oder vermieden werden können.

Messen: Prüfmethode zur Beantwortung der Frage, ob vereinbarte Werte eingehalten werden.

MLAR: Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie). Letzter Stand: März 2000.

N >

Nulleiter: Ehemaliger Begriff für den Neutralleiter.

O >
Oberschwingungen: Ungewollte “Verzerrungen” des Stromes von der idealen Sinusform durch Gleich- und Frequenzumrichter, elektrische Vorschaltgeräte in Leuchten, Phasenanschnittsdimmer, Sättigung von Leistungstransformatoren usw..

P >

Proben: Das Auslösen einer Testfunktion in einer elektrischen Anlage.

Q >

R >

 Revision: Selten verwendeter Ausdruck für die Prüfung einer elektrischen Anlage.

Revisionspläne: Gebräuchlicher Ausdruck für die endgültige Fassung von Schaltungsunterlagen.

RWA: Abkürzung für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

S >

Schleifenwiderstandsmessung: Prüfmethode zur Feststellung, ob der Fehlerschutz gegeben ist.

 Schottung: Maßnahme im vorbeugenden Brandschutz zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch.

T >

Thermographie: Methode, berührungslos elektrische Komponenten zu identifizieren, deren Ist-Temperatur von der Soll-Temperatur abweicht. Diese Abweichungen sind Anzeichen für vorhandene oder zu erwartende Fehler.

U >

Umweltverträglichkeit: Kriterium eines Produktes (Erzeugnisses) im Hinblick auf schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt.

V >

VwV Leitungen  (Baden-Württemberg):
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen. Letzter Stand: 2. Juli 1990.

W >

X >

Y >

Z >

Z: Kurzzeichen für den komplexen Widerstand (Kurzschlußstromberechnung).